Vermüllung am östlichen Ortseingang
Seit Jahren ist die Vermüllung des Grundstücks und angrenzender Bereiche am östlichen Ortseingang von Schwicheldt ein unübersehbares Ärgernis. Seit Jahren haben die örtliche CDU, Ortsbürgermeister Christian Bartscht und andere engagierte Bürger versucht, die Behörden zum Vorgehen gegen den verantwortlichen Grundbesitzer zu veranlassen.
Die Reaktion der Ämter war zunächst zurückhaltend, man scheute offenbar die Auseinandersetzung mit dem Grundbesitzer, der schnell immer Rechtsmittel einlegt, und duckte sich lieber weg.
Anfang 2021 machte unser damaliger CDU-Kreistagsabgeordneter Stephan Nitsch den Landkreis als Umweltbehörde auf Gefahren aufmerksam, die von den dort gelagerten Stoffen möglicherweise für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Am 21.8.2021 verhängte letztlich der Landkreis eine abfallrechtliche Verfügung gegen den Eigentümer des vermüllten Grundstücks. Der legte erwartungsgemäß Widerspruch ein, so dass weiterhin nichts passierte.
Im März 2022 fragte Ortsbürgermeister Christian Bartscht beim Landkreis nach dem Sachstand. Der Landkreis teilte mit, dass das Widerspruchsverfahren kurz vor dem Abschluss stehe, man aber damit rechnen müsse, dass der Grundeigentümer dagegen Rechtsmittel einlegen würde. Was er auch tat. So ist seitdem ein Verfahren beim Verwaltunsggericht Brauschweig anhängig.
Ende 2023 und jetzt wieder im Frühsommer 2025 frage Schwicheldts CDU-Vize Carsten Reese beim Landkreis nach dem Sachstand. In beiden Fällen ließ das Verwaltungsgericht auf Nachfrage der Kreisverwaltung wissen, dass es überlastet sei und zunächst wichtigere und eiligere Fälle bearbeiten müsse. Ergänzend hieß es beim letzten Mal, man hoffe, das Verfahren noch in diesem Jahr (2025!) zum Abschluss bringen zu können.
Carsten Reese: "Wenn der Rechtsweg so lange dauert, steht hier das Ansehen des Rechtsstaates und das Vertrauen der Bürger in eben diesen Rechtsstaat auf dem Spiel."
Passiert ist also weiterhin nichts. Es kann nicht sein, dass sich der Rechtsstaat und seine Organe so lange von einem Einzelnen auf der Nase herumtanzen lassen. "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen". heißt es in Artikel 14 unseres Grundgesetzes. Das gilt es auch gegenüber dem Eigentümer des vermüllten Grundstücks durchzusetzen.